Rückleuchten

Was gibt es alles, was ist erlaubt...
 

Altezzas hat wahrscheinlich schon mal jeder gehoert, aber was ist Gen1, Gen2, Gen3 ?? Wo gibts die Dinger, und wie sieht es mit TÜV aus?

 

Gleich als erstes vorneweg: Fuer unseren kleinen gibt es derzeit keine Rueckleuchten, die legal verbaut werden koennen. Ja, klingt hart, aber so ist das. Alle Rueckleuchten die verkauft werden bei EBay oder sonst wo sind immer ohne Gutachten. Es gibt zwar einige mit eingetragenen Altezzas, aber der Eintrag ist eigentlich nichts wert. Jeder Polizist kann bei einer Routinekontrolle dieses Eintrag anzweifeln, und dann geht das Heck-Meck los. Hauptproblem ist dabei, das keine der verkauften Leuchten eine E-Nummer haben. Es liegt also im Ermessen eines jeden selbst, ob er somit leicht illegal rumfahren moechte oder nicht. Nochmal: Es gibt keine Rückleuchten mit Gutachten oder ABE für unser Fahrzeug ausser den Serienleuchten!! Für alle anderen Leuchten gilt: Ob mit oder ohne Eintrag, das Fahrzeug ist OHNE Betriebserlaubnis unterwegs und damit im schlimmsten Fall ohne Versicherungsschutz! Hier noch eine eMail der Dekra vom Dezember 2006 zum Thema Eintragen von Leuchten ohne entsprechende Gutachten:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig. Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden. Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden. Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich. Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden. Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich. Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:

LTIK Lichttechnisches Institut der Universität Karlsruhe
Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01

TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: www.TUV.com

Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben. Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten. Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich. Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=434&nodeid=434&_language=debzw. http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen@dekra.com gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

 

Altezza?? Was ist das? Altezza oder auch Lexus-Style genannt ist einfach der Typ an Rueckleuchten. Diese sind in der Regel Klarglas-Leuchten und innen entweder verchromt, oder mit Carbon-Optik versehen. Hergestellt meist in Taiwan oder anderen fernoestlichen Laendern. Es gibt derzeit fuer unser Baby 4-Modelle:

Gen 1

  

Quasi die erste aller Altezzas. Hier als kleine Anim, so sieht wan was wo leuchtet. Der Blinker kann hier auch mit an die roten Birnen angeschlossen werden, ist aber in Deutschland nicht so ratsam.

Gen 2

  

Die sog. 2. Generation. Hauptproblem ist hier, das der Blinker rot ist, und das moegen die deutschen nicht.

Gen 3

  

Update der 2. Generation, jetzt mit zwei weisen Bereichen, hier kann man mit einer Diadem-Birne einen orangenen Blinker erzeugen. Gut fuer uns. Leider immernoch ohne Gutachten.

Gen 4

  

Die bis jetzt letzte Generation. Mehr oder weniger wie die 1., nur der rote Reflektor am Rand kam dazu. Bekannte Probleme damit... Alle sind leider nicht sonderlich passgenau, und noch schlimmer, undicht. Es empfiehlt sich gleich von Anfang an die Teile mit Silikon rundrum abzudichten. Damit geht man spaeterem Aerger gleich aus dem Weg. Was die Passgenauigkeit betrifft, hier gibt es schlimmere und bessere. Vorallem die neueren Modelle scheinen einiges besser geworden zu sein.

 

Taxonomy: 
incommensurately