Altezzas hat wahrscheinlich schon mal jeder gehoert, aber was ist Gen1, Gen2, Gen3 ?? Wo gibts die Dinger, und wie sieht es mit TÜV aus?
Fuer unseren kleinen gibt es derzeit keine Rueckleuchten, die legal verbaut werden koennen. Ja, klingt hart, aber so ist das. Alle Rueckleuchten die verkauft werden bei EBay oder sonst wo sind immer ohne Gutachten. Es gibt zwar einige mit eingetragenen Altezzas, aber der Eintrag ist eigentlich nichts wert. Jeder Polizist kann bei einer Routinekontrolle dieses Eintrag anzweifeln, und dann geht das Heck-Meck los. Hauptproblem ist dabei, das keine der verkauften Leuchten eine E-Nummer haben. Es liegt also im Ermessen eines jeden selbst, ob er somit leicht illegal rumfahren moechte oder nicht.
Für alle anderen Leuchten gilt: Ob mit oder ohne Eintrag, das Fahrzeug ist OHNE Betriebserlaubnis unterwegs und damit im schlimmsten Fall ohne Versicherungsschutz!
Hier noch eine eMail der Dekra vom Dezember 2006 zum Thema Eintragen von Leuchten ohne entsprechende Gutachten:
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Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.
Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.
Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.
Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.
Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:
LTIK Lichttechnisches Institut der TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.
Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.
Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.
Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=434&nodeid=434&_language=de bzw. http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen@dekra.com gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen DEKRA Automobil GmbH |
